Frage: Wird der Umgang mit Smartphones in der Mittelstufe thematisiert?
Antwort der Schulleitung: Gemäss der verbindlichen Hausordnung der Stadt Zürich dürfen Mobiltelefone, Smartwatches und andere elektronische Geräte während der gesamten schulischen Betriebszeit (Unterricht, Betreuung, Pausen und Schulanlässe) nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Schulpersonals benutzt werden. Ohne Erlaubnis müssen die Geräte ausgeschaltet und nicht sichtbar versorgt sein. Bei Verstössen können Geräte bis spätestens zum Schulschluss vorübergehend eingezogen werden.
Das Mitbringen eines Geräts ist erlaubt, die Nutzung auf dem gesamten Schulareal jedoch grundsätzlich nicht. Ziel dieser Regelung ist es, Ablenkung zu reduzieren und sozialen Druck unter den Kindern zu vermeiden.
Weitere Informationen: https://www.stadt-zuerich.ch/de/politik-und-verwaltung/politik-und-recht/amtliche-sammlung/4/412/110.html