Finan­zie­rung Q‑Tage

Fra­ge: Wie genau wird die Betreu­ung an Q‑Tagen finan­ziert?

Ant­wort der Schul­lei­tung: Q‑Tage gel­ten wie Fei­er­ta­ge: An die­sen Tagen ist Ihr Kind grund­sätz­lich nicht für die Betreu­ung ange­mel­det und es ent­ste­hen kei­ne Kosten. Wenn Sie trotz­dem Betreu­ung benö­ti­gen, müs­sen Sie die­se recht­zei­tig buchen. Die Finan­zie­rung rich­tet sich dann nach den städ­ti­schen Vor­ga­ben für unter­richts­freie Tage.

Anmerkung/Ergänzung des Vor­stan­des des Eltern­ra­tes: Gemäss den “AGBs schu­li­sche Betreu­ung der Stadt Zürich, Punkt 3.4 Absatz 5” ist die Betreu­ung wäh­rend der Block­zeit eines Q‑Tages unent­gelt­lich. Die Block­zeit umfasst die Zeit von 08.00 bis 12.00. Dar­aus muss man ver­mut­lich schlies­sen, dass die Betreu­ung am Nach­mit­tag eines Q‑Tages in Rech­nung gestellt wird, auch dann, wenn ein Kind am Nach­mit­tag regu­lär Unter­richt gehabt hät­te.