Frage: Wie genau wird die Betreuung an Q‑Tagen finanziert?
Antwort der Schulleitung: Q‑Tage gelten wie Feiertage: An diesen Tagen ist Ihr Kind grundsätzlich nicht für die Betreuung angemeldet und es entstehen keine Kosten. Wenn Sie trotzdem Betreuung benötigen, müssen Sie diese rechtzeitig buchen. Die Finanzierung richtet sich dann nach den städtischen Vorgaben für unterrichtsfreie Tage.
Anmerkung/Ergänzung des Vorstandes des Elternrates: Gemäss den “AGBs schulische Betreuung der Stadt Zürich, Punkt 3.4 Absatz 5” ist die Betreuung während der Blockzeit eines Q‑Tages unentgeltlich. Die Blockzeit umfasst die Zeit von 08.00 bis 12.00. Daraus muss man vermutlich schliessen, dass die Betreuung am Nachmittag eines Q‑Tages in Rechnung gestellt wird, auch dann, wenn ein Kind am Nachmittag regulär Unterricht gehabt hätte.